Arbeitslosigkeit – finanzielle Hilfen – Reisekosten

Welche rechtlichen finanzielllen Hilfen gibt es für Arbeitslose? Zum Beispiel Reisekosten.

Stand 2006/2007

Arbeitslosigkeit – Wikipedia

Im Deutschen kam der Begriff Arbeitslosigkeit
mit dem Beginn der Wirtschaftskrise in den 1890er-Jahren auf.

Seit der Hartz-IV-Reform, am 1. Januar 2005, gilt in Deutschland – im rechtlichen Sinne nach § 16 SGB III ein Arbeitnehmer als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig und arbeitswillig ist, aber dennoch kein Beschäftigungsverhältnis findet. In der offiziellen Arbeitslosenstatistik werden daher nur diejenigen erfasst, die beim Arbeitsamt als „arbeitslos“ gemeldet sind. Um die volkswirtschaftliche Arbeitslosigkeit zu erfassen, wird neben der absoluten Zahl aller arbeitslosen Personen üblicherweise die sogenannte Arbeitslosenquote verwendet, die das Verhältnis der Arbeitslosen zur Summe aller Erwerbspersonen (und der abhängigen Erwerbspersonen) beschreibt.

via Arbeitslosigkeit – Wikipedia.

Reisekosten

Bevor ihr ein Gespräch habt, ruft ihr vorher bei der AfA an. Die schicken euch einen Antrag zu. Diesen füllt ihr aus und der Arbeitgeber wo ihr das Gespräch habt und ihr bekommt die Kröten für Bus, Bahn oder Auto erstattet.

In voller Höhe werden die Ausgabe zum erreichen des Bewerbungsgespräches erstattet.

Es muss nur teurer als einen gewissen Betrag sein, soweit ich weiss 6 Euro. Das empfinde ich zwar auch nicht gerecht, denn 5 Gespräche in der Stadt sind auch mal schnell 30 Euro für Bus.. Ist aber leider so.

Ich denk da z.B. an den Raum Wiesbaden/Mainz. Hier kann ich für 4,40 im Umkreis von 35km Orte errreichen … Das übernimmt kein Amt, aber dennoch gehts ins Geld.

Würd ich aber nach Frankfurt tuckern (ca 10 Euro hin / zurück), würde das Amt es zahlen..

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[gsom-optin]

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