Arbeitslosigkeit – finanzielle Hilfen – Bewerbungskosten – u.A.

Welche rechtlichen finanziellen Hilfen gibt es für Arbeitslose? Zum Beispiel Bewerbungskosten.

Stand 2006/2007

Arbeitslosigkeit – Wikipedia

Im Deutschen kam der Begriff Arbeitslosigkeit
mit dem Beginn der Wirtschaftskrise in den 1890er-Jahren auf.

Seit der Hartz-IV-Reform, am 1. Januar 2005, gilt in Deutschland – im rechtlichen Sinne nach § 16 SGB III ein Arbeitnehmer als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig und arbeitswillig ist, aber dennoch kein Beschäftigungsverhältnis findet. In der offiziellen Arbeitslosenstatistik werden daher nur diejenigen erfasst, die beim Arbeitsamt als „arbeitslos“ gemeldet sind. Um die volkswirtschaftliche Arbeitslosigkeit zu erfassen, wird neben der absoluten Zahl aller arbeitslosen Personen üblicherweise die sogenannte Arbeitslosenquote verwendet, die das Verhältnis der Arbeitslosen zur Summe aller Erwerbspersonen (und der abhängigen Erwerbspersonen) beschreibt.

via Arbeitslosigkeit – Wikipedia.

Bewerbungskosten

Habt ihr Kosten durch schriftliche Bewerbungen, dann werden diese mit 5 Euro pro Bewerbung übernommen. Geht problemlos, ihr müsst nur glaubhaft nachweisen, dass ihr was geschrieben habt. Natürlich deckt das nicht wirklich die gesamten Kosten für eine Bewerbung – aber besser als Nichts!

Das Budget ist aber glaub ich auf nen gewissen Betrag gedeckelt – ich glaube 200€ pro Jahr ~ 120 Bewerbungen entspricht :)

Sonstige Hilfe

Kleidung, einmalige Reisekosten, Umzug, Kleinkredit.. Auch hier finde ich: Wer geholfen haben möchte, bekommt geholfen. Ihr dürft nur nicht erwarten, dass Jobs und Arbeitgeber zu euch fliegen oder bei euch an der Tür klingeln. Ihr müsst aktiv werden, ihr müsst Bereitschaft für Veränderung mitbringen!

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[gsom-optin]

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